Kickerturnier

 

 

Seit 2002 findet in der Kiste zwei mal im Jahr ein Kickerturnier statt. Ein mal im Frühjahr, einmal im Herbst.
Zwischen 20 und 40 Teilnehmer, weit über die Cuxhavener Stadtgrenzen hinaus, messen sich hier im filigranen Ballspiel.
Das Startgeld beträgt 12,-€ pro Mannschaft (2 Personen) und wird als Preisgeld unter den ersten 3 Plätzen aufgeteilt.
Seit 2006 gibt es für die erstplatzierte Mannschaft einen Wanderpokal der freundlicherweise von Sven Lorenz Automaten gestiftet wurde.
Alte Tradition ist es, dem Toro, der über dem Kickertisch hängt, die Hoden zu streicheln. Das soll den Spielern Glück bringen.
Dem Unglücklichen, der ein Spiel „zu null“, also ohne selber ein Tor geschossen zu haben, verloren hat, wird sich nich darum drücken können, einmal unter dem Spieltisch hindurch kriechen zu müssen.
Viel haben sich schon unter dem Tisch verewigt, achtet mal drauf! 🙂

 

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Der Toro

 

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Der Osborne-Stier (Spanisch: Toro de Osborne) ist die Silhouette eines Stiers. Er war ursprünglich als große Plakatwand an spanischen Straßen geplant, wo er als Werbung für den Brandy Veterano der Osborne-Gruppe dienen sollte. Im Laufe der Zeit entwickelte er sich vom Markenzeichen zu einem nationalen Symbol Spaniens. Die heute vorfindlichen Osborne-Stiere haben keinen Werbeschriftzug mehr. Sie sind ca. 14 Meter hoch, bestehen aus 70 Blechplatten und haben eine Fläche von etwa 150 m² bei einem Gewicht von ca. vier Tonnen.
Das im Juli 1988 verabschiedete Allgemeine Landstraßengesetz (Ley General de Carreteras) forderte den Abbau sämtlicher Plakatwände in Sichtweite staatlicher Landstraßen, worunter auch die Osborne-Stiere fielen. Direkte Reaktion darauf war die Entfernung des Schriftzugs mit dem Markennamen von den Aufstellern. Der Abbau aller Stiere wurde 1994 in einer Verordnung erlassen. Verschiedene Autonome Gemeinschaften, zahlreiche Gemeinden, Kulturvereinigungen, Künstler, Politiker und Journalisten sprachen sich aber für ihren Erhalt aus. Die Junta de Andalucía beantragte ihre Einstufung als Kulturgut, die Comunidad Foral de Navarra sprach sich für ein Landesgesetz zum Erhalt der Stiere aus. Im Dezember 1997 urteilte der spanische Oberste Gerichtshof, die Osborne-Stiere seien beizubehalten. Die Urteilsbegründung führte an, die Aufsteller besäßen mehr als ihren ursprünglichen Werbecharakter und seien mittlerweile in die Landschaft integriert, es bestehe daher „ästhetisches oder kulturelles Interesse“ an ihrer Beibehaltung.
Das Bild des Stieres ist heute auch außerhalb seines ursprünglichen Werbezweckes in vielfältiger Form zu finden, z. B. auf Autoaufklebern, Reiseandenken und spanischen Fahnen.
Im Augenblick gibt es 90 unregelmäßig über Spanien verteilte Stiere. Während einige Autonome Gemeinschaften keinen (Kantabrien, Ceuta, Melilla und Murcia), oder nur einen Stier besitzen (Balearen, Kanarische Inseln, Katalonien, Navarra und das Baskenland), haben einige Provinzen alleine schon acht, wie Alicante und Cádiz.